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Erklärung zum Datenschutzschild von Visier

Visier beteiligt sich an und bestätigt ihre Einhaltung der Rahmenabkommen (wie vom US-Handelsministerium festgelegt) in Bezug auf die Erfassung, die Verwendung und die Aufbewahrung personenbezogener Daten, die von der EU, dem VK und der Schweiz in die Vereinigten Staaten übertragen werden. Visier verpflichtet sich, alle aus der EU, dem VK und/oder der Schweiz eingehenden personenbezogenen Daten den Bestimmungen des Datenschutzschildes zu unterstellen. Bei Widersprüchen zwischen dieser Datenschutzerklärung und den Grundsätzen des Datenschutzschilds, gelten die Grundsätze des Datenschutzschilds vorrangig. Erfahren Sie mehr über das Privacy Shield Program und prüfen Sie Visiers Zertifizierung auf der vom US-Handelsministerium betriebenen Website zum Datenschutzschild-Rahmenabkommen (derzeit) unter http://www.privacyshield.gov

Wir sind nach den Rahmenabkommen verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wir erhalten und – gemäß den Grundsätzen des Datenschutzschilds in Bezug auf Weiterübermittlung – die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wir an Dritte weiterleiten, die als unsere Bevollmächtigten handeln. Wir bleiben gemäß diesen Grundsätzen haftbar, wenn unsere bevollmächtigten Vertreter Dritter diese personenbezogenen Daten auf eine Weise verarbeiten, die mit diesen Grundsätzen unvereinbar ist, es sei denn, wir können beweisen, dass wir nicht für das Ereignis verantwortlich sind, das die Schadenersatzansprüche auslöst.

Darüber hinaus unterliegen wir den behördlichen Ermittlungs- und Vollstreckungsbefugnissen der US-Bundeshandelskommission. In bestimmten Situationen können wir verpflichtet sein, Information offenzulegen, um rechtmäßigen behördlichen Anfragen zu entsprechen, u. a. zur Erfüllung nationaler Sicherheits- oder Strafverfolgungsanforderungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie eine Beschwerde zum Thema Datenschutzschild oder eine allgemeine Beschwerde zum Thema Datenschutz haben. Siehe bitte auch den Abschnitt zu Streitbeilegung unten. Unter bestimmten Bedingungen, die auf der Datenschutzschild-Website https://www.privacyshield.gov/article?id=How-to-Submit-a-Complaint genauer erläutert werden, können Sie ein verbindliches Schiedsverfahren einleiten, wenn andere Streitbeilegungsverfahren ausgeschöpft sind.